Förderzentrum Schmölln
Staatliches regionales Förderzentrum Schmölln

Neue Infektionsschutzmaßnahmen für unsere Schule

Sehr geehrte Eltern,

es gelten ab dem 19. März 2022 neue Infektionsschutzmaßnahmen für unsere Schule, welche in dieser Woche veröffentlicht wurden. Diese Regeln gelten nun für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie allgemein für das Förderzentrum:


 Maskenpflicht:

  • Es besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht. Dies gilt für alle Klassenstufen.
  • Im Schulhaus besteht für alle weiterhin Maskenpflicht.

Testungen, Zugangsbeschränkung

  • Die Teilnahme an den Testungen für Schülerinnen und Schüler ist weiterhin verpflichtend.
  • Es wird weiterhin montags und mittwochs getestet.
  • Die 3G-Regelung für Eltern und Besucher entfällt. Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist im gesamten Schulhaus weiterhin Pflicht.
  • Der Zutritt ist allerdings nur mit vorheriger Terminabsprache möglich. Eltern melden sich bitte ebenfalls vor Eintritt in das Gebäude bei der Klassenleitung oder im Sekretariat an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jana Goßmann
-Schulleiterin--

Aktualisiert: Schulbetrieb und Unterricht nach den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die weiter beschlossenen Maßnahmen zum Schulbetrieb ab dem 03.01.2022 informieren:

  • Am 3. und 4. Januar 2022 (Montag und Dienstag) findet kein regulärer Unterricht statt (Verlängerung der Ferien).

  • Distanzunterricht vom 5. bis 14. Januar 2022. Hierzu erhalten Sie am Dienstag, den 04. Januar 2022 weitere Informationen von der jeweiligen Klassenleiterin. Es wird wieder Wochenplanarbeit angeboten.

  • Wechselunterricht und feste Gruppen ab 17. Januar 2022, bis auf Weiteres. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen ab der KW 2 von der jeweiligen Klassenleiterin. Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schule sichergestellt. Die Eltern sind allerdings dringend gebeten, ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken.

  • Bitte melden Sie Ihr Kind für eine erforderliche Notbetreuung (05. – 14.01.2022) bis zum Montag, den 03.01.2022 um 10.00 Uhr an, damit die entsprechende Planung (z. B. Betreuung, Fahrdienste) erfolgen kann.

  • Das Sekretariat ist ab dem 03.01.2022 wieder täglich von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Schulhomepage www.förderzentrum-schmölln.de

Über die weitere Entwicklung werde ich Sie schnellstmöglich informieren.

Ich wünsche uns dennoch einen guten Start in das neue Jahr 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Goßmann
-Schulleitung-

Befreiung vom Unterricht vor den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,
für den Zeitraum vom 20. Dezember 2021 (Montag) bis 22. Dezember 2021 (Mittwoch) können Sie eine Befreiung vom Unterricht in Präsenz für Ihr Kind vor den Weihnachtsferien stellen.

Wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen, müssen Sie eine erforderliche häusliche Betreuung eigenständig sicherstellen. Die vorgenannte Befreiungsmöglichkeit ist mit der Auflage verbunden, dass die von den Lehrern erhaltenen Aufgaben an diesen Tagen von den Schülerinnen  und Schülern im häuslichen selbständigen Lernen zu erledigen sind.

Für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von dieser Befreiungsm6glichkeit nicht Gebrauch machen, findet Unterricht in der Schule statt (Klassenleiterunterricht
von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr).

Bitte geben Sie uns bis Freitag (über einen Eintrag ins Hausaufgabenheft) Bescheid wie Sie sich entschieden haben.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit im Kreise der Familie. Kommen Sie gut und vor allem gesund 'Ins neue Jahr!

Schmölln, 16.12.2021

Mit freundlichen Grüßen
J. Goßmann

Schulbetrieb und Unterricht nach den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der aktuellen Lage, die den Medien entnommen werden kann, wurde nun vom Thüringer Bildungsministerium kurzfristig die folgende Regelung getroffen:

  • Am 3. und 4. Januar 2022 (Montag und Dienstag) findet kein regulärer Unterricht statt (Verlängerung der Ferien).
  • Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schule sichergestellt.
  • Die Eltern sind allerdings dringend gebeten, ihre Kinder an diesen beiden Tagen nicht in die Schule zu schicken.
  • Sollte Ihr Kind aus dringenden Gründen in die Schule kommen, so bitte ich um Ihre Rückmeldung bis Dienstag, 28.12.2021, 10.00 Uhr, gern auch per Email.
  • Das Sekretariat ist am 27. + 28.12.2021 von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.
  • Welche Regelungen ab dem 5. Januar 2022 gelten werden, wird Ihnen mitgeteilt, sobald sie von den Ministerien getroffen worden sind. Bitte informieren Sie sich auch über unsere Schulhomepage www.förderzentrum-schmölln.de


Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung uns alle wohlmöglich vor eine Herausforderung stellen wird. Ich appelliere aber an Ihr Verständnis und hoffe auf Ihr Vertrauen, dass wir nur gemeinsam und mit solidarischer Bemühung durch diese Zeit kommen können. Über die weitere Entwicklung zum Jahresbeginn 2022 werde ich Sie schnellstmöglich informieren.

Ich wünsche uns dennoch einen guten Start in das neue Jahr 2022.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Goßmann
-Schulleitung-

Elterninfo - Warnstufe 3

Sehr geehrte Eltern,
am heutigen Tag, 08.11.2021 bis auf Weiteres, gilt im  Altenburger Land die  Warnstufe 3. Dies bedeutet auch Änderungen der aktuellen Corona-Schutzregelungen nach ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.


Die nun aktuellen Regeln im Überblick:

Alle Schülerinnen und Schüler (sowie Personal) nehmen zweimal in der Woche eine Testung (ab Montag, 08.11.2021, montags und mittwochs / SuS 7-10 donnerstags) auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Schule, unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal, mittels eines Selbsttests vor.

SuS, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt. Schülerinnen und Schüler, die eine Erstimpfung bereits erhalten haben, aber noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.

Eltern und einrichtungsfremde Personen erhalten Zutritt zur Einrichtung oder zum Einrichtungsgelände nur, nachdem sie entweder eine Testung mit einem negativen Testergebnis vor Ort und unter Beobachtung von Mitarbeitern oder beauftragten Personen der Einrichtung durchgeführt haben oder der Einrichtungsleitung einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, vollständigen Impfschutz oder eine Genesung vorgelegt haben. Dies gilt nicht, solange der Aufenthalt in der Einrichtung eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreitet oder wenn die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt.

Es gilt nun die Maskenpflicht für alle im gesamten Schulhaus, sowie im Unterricht.

Jana Goßmann
-Schulleiterin-